Kinderschutzkonzept
Handlungskonzept des Kreisjugendring Oberhavel e.V. zum Schutze des Kindeswohls
Grundlage für das Handeln des Kreisjugendring Oberhavel e.V. bei Kindeswohlgefährdung ist der § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Der Verein hat zwei Ansprechpartner*innen für Fragen das Kindeswohl betreffend benannt und sich verpflichtet, ein eigenes Verfahren zu entwickeln, um auf eine vermutete oder offensichtliche Kindeswohlgefährdung adäquat reagieren zu können.
Unser Kinderschutzkonzept findet ihr hier